Neue Immobilienwertermittlungsverordnung in Kraft – mit Altlasten!

Juli 2010 Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten und ersetzt die nun 20 Jahre alt gewordene WertV. Jetzt ist es soweit. Die Wertermittlung kennt endlich den Begriff „schädiche Bodenveränderungen“. In Paragraph 6 Absatz 5 „Weitere Grundstücksmerkmale“ steht nun fest geschrieben, dass diese bei der Verkehrswertermittlung auch zu berücksichtigen sind. Und Paragraph 20 „Kapitalisierung und Abzinsung“ legt fest, dass Barwerte mit dem Liegenschaftszins zu berechnen sind. Das bedeutet, dass Barwerte von Sanierungskosten ebenfalls so zu berechnen sind. Unsere langjährige Meinung wird damit Gesetz! Vergleiche die unten stehende Veröfftenlichung vom Oktober 2007.