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Radonemissionen bei Bodenluftabsaugungen

Die Methode der Bodenluftabsaugung zur Dekontamination leichtflüchtiger Schadstoffe ist schon lange bekannt und etabliert. Was bislang dabei nicht berücksichtigt wird, ist dass es neben den Schadstoffen, die man aus dem Boden absaugt, auch zu einer Freisetzung von natürlich vorkommendem Radon kommen kann. Radonaktivitätskonzentrationen liegen in der Bodenluft zwischen < 20.000 und > 100.000 Bq/m³. In der Atmosphäre jedoch bei nur 3 bis 30 Bq/m³. Der Referenzwert der Strahlenschutzverordnung liegt bei 300 Bq/m³ in Wohnräumen und am Arbeitsplatz. Durch die hohen Werte in der Bodenluft, kann es bei Bodenluftansaugungen im Umfeld zu Überschreitungen des Referenzwertes kommen. Dies ist dann von Bedeutung, wenn sich in diesem Umfeld  Arbeitsplätze befinden bzw. Menschen arbeiten. Messungen sollten deshalb durchgeführt werden, um eine Gefährdung der Personen auszuschließen.

Radonemissionen bei Bodenluftabsaugungen2020-02-21T11:44:00+01:00

Das neue Bosch Büroareal entsteht. Stuttgart Feuerbach

Januar 2019 Bosch beabsichtigt bis 2021 in Stuttgart Feuerbach auf dem 27.000 qm großen Grundstück ein neues Büroareal zu bauen. Platz für rund 2.500 Arbeitsplätze! Eine ehemalige Teerfabrik hat hier vor rund 100 Jahren produziert und Altlasten hinterlassen. Diese Altlasten wurden 2018 saniert und der Neubau hat begonnen. Wir unterstützen Bosch bei der Öffentlichkeitsarbeit und stehen mit Sachverstand für Fragen zur Verfügung.

Informationen zum Baufortschritt finden Sie hier:  Bosch

Das neue Bosch Büroareal entsteht. Stuttgart Feuerbach2020-02-18T14:29:10+01:00

Die Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Januar 2017 Das neue Vergaberecht 2016 regelt in § 135 Absatz 3 GWB die Möglichkeit der Bekanntgabe von Direktvergaben. Das ist dann von großer Bedeutung, wenn eine Auftragsvergabe erfolgen soll, deren Volumen über dem Schwellenwert liegt. Sind die strengen Voraussetzungen für eine Direktvergabe erfüllt, empfehlen wir, die geplante Vergabe vor ab (ex ante) bekanntzumachen. Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Tagen nach Veröffentlchung (nicht nach Einreichung der Bekanntmachung) besteht Bestandsschutz.

Das heißt, die Vergabe kann nicht mehr angefochten werden und es besteht Rechtssicherheit. Das neue Formular der EU ist etwas verwirrend. Als Tag der Zuschlagsentscheidung ist nicht der Vertragsabschluss gemeint, sondern der Beschluss zur Vergabe, z.B. der Tag des Gemeinderatsbeschlusses. Wir haben bis dato 4 dieser Verfahren erfolgreich durchgeführt und unterstützen Sie gerne.

Die Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung2018-11-20T11:55:25+01:00

1. IBV nach HVTG

Juli 2015 Das neuen Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz HVTG hat deutliche Neuerungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gebracht. Wir haben diese berücksichtigt und kurz nach Veröffentlichung des Gesetzes mit der ersten Ausschreibung von Ingeurleistungen begonnen. Die nationale Ausschreibung erfolgte über ein Interessensbekundungsverfahren IBV, bei dem sich 9 Unternehmen beworben hatten. 4 Bewerber wurden für die weitere Vergabeverhandlung eingeladen. Das IBV ist praktisch identisch mit einer VOF-Ausschreibung. Auch die Anforderungen an die Nachweispflicht und fortlaufende Dokumentation gleichen sich. Die Umsetzung der Anforderungen des HVTG war unproblematisch. Alle Bewerber konnten die notwendigen Nachweise erbringen.

1. IBV nach HVTG2018-11-20T11:55:56+01:00

Gebäudeschadstoffe = „lost world“ bei der Gebäudebewertung?

Dezember 2014 Bei der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist es mittlerweile „normal“ geworden, dass die Altlasten als wertbeeinflussende Größe geprüft und durch entsprechende Abschläge berücksichtigt werden. Leider ist dies bei den Gebäudeschadstoffen noch nicht der Fall. Insbesondere bei Bauten vor 1980 besteht erhöhter Verdacht auf Asbestbauteile oder PCB-haltige Dehnungsfugen und mehr… Die Schadstoffe können die Nutzung (sick building) einschränken oder bei Umbauten und Rückbaumaßnahmen erhebliche Kosten verursachen. Wir schaffen dafür Sicherheit und untersuchen bei der Wertermittlung nicht nur die Altlasten sondern auch alle Gebäudeschadstoffe. Als Ergänzung zur regelmäßigen Wertermittlung bei Veräußerungen oder Zwangsversteigerungen.

Gebäudeschadstoffe = „lost world“ bei der Gebäudebewertung?2018-11-21T16:56:07+01:00

Verlässliche Daten schaffen Sicherheit für den Bauherrn

September 2013 Die „3. Runde“ der Erfassung altlastverdächtiger Flächen im Main-Tauber-Kreis hat begonnen. Und wir freuen uns, wieder dabei zu sein. Etwa 300 Flächen sind zu prüfen und wir rechnen mit rund 130 neuen Altlastverdachtsflächen, die im Kataster aufgenommen werden.

Weitere Infos finden Sie hier im Zeitungsartikel

Verlässliche Daten schaffen Sicherheit für den Bauherrn2018-11-21T14:56:42+01:00

Wir machen den Weg frei – für Bosch!

Juli 2012 Die Robert Bosch GmbH baut in Renningen ihr neues Zentrum für Forschung und Vorausentwicklung. Auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Malmsheim. Seit 2008 sind wir dort tätig. Haben die Historie aus dem 2. Weltkrieg aufbereitet. Altlasten entdeckt und beseitigt und die Kampfmittel geräumt. Auf einer Fläche von fast 1 Mio. qm. So haben wir einen kleinen Beitrag geleistet und den Weg frei gemacht für ein neues Forschungszentrum mit Entwicklungspotenzial für 8.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir wünschen Bosch viel Erfolg auf dem neuen Standort.

Infos zum neuen Zentrum für Forschung und Vorausentwicklung erhalten Sie hier: Bosch Renningen

Wir machen den Weg frei – für Bosch!2018-11-20T12:02:33+01:00

Neue Immobilienwertermittlungsverordnung in Kraft – mit Altlasten!

Juli 2010 Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten und ersetzt die nun 20 Jahre alt gewordene WertV. Jetzt ist es soweit. Die Wertermittlung kennt endlich den Begriff „schädiche Bodenveränderungen“. In Paragraph 6 Absatz 5 „Weitere Grundstücksmerkmale“ steht nun fest geschrieben, dass diese bei der Verkehrswertermittlung auch zu berücksichtigen sind. Und Paragraph 20 „Kapitalisierung und Abzinsung“ legt fest, dass Barwerte mit dem Liegenschaftszins zu berechnen sind. Das bedeutet, dass Barwerte von Sanierungskosten ebenfalls so zu berechnen sind. Unsere langjährige Meinung wird damit Gesetz! Vergleiche die unten stehende Veröfftenlichung vom Oktober 2007.

Neue Immobilienwertermittlungsverordnung in Kraft – mit Altlasten!2018-11-20T12:03:06+01:00

Kursbuch Altlasten ist veröffentlicht

April 2007 Das Kursbuch Altlasten Baden-Württemberg der LUBW ist jetzt als CD erhältlich. Es gibt einen aktuellen Überblick über die Fachliteratur zur Altlastenbearbeitung und informiert über Inhalte und den Stand der Anwendung in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 188 Schriften behandelt. Davon sind 131 Berichte auf der CD im pdf-Format direkt verfügbar. Die CD ist html-basiert und kann mit einem marktgängigen Internet-Explorer bedient werden. Die Installation der Inhalte auf einem lokalen PC ist ebenfalls möglich. Eine zusätzliche Software ist nicht notwendig.

Kursbuch Altlasten ist veröffentlicht2018-11-20T12:23:43+01:00
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