1. IBV nach HVTG

Juli 2015 Das neuen Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz HVTG hat deutliche Neuerungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gebracht. Wir haben diese berücksichtigt und kurz nach Veröffentlichung des Gesetzes mit der ersten Ausschreibung von Ingeurleistungen begonnen. Die nationale Ausschreibung erfolgte über ein Interessensbekundungsverfahren IBV, bei dem sich 9 Unternehmen beworben hatten. 4 Bewerber wurden für die weitere Vergabeverhandlung eingeladen. Das IBV ist praktisch identisch mit einer VOF-Ausschreibung. Auch die Anforderungen an die Nachweispflicht und fortlaufende Dokumentation gleichen sich. Die Umsetzung der Anforderungen des HVTG war unproblematisch. Alle Bewerber konnten die notwendigen Nachweise erbringen.