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Altlasten und schädliche Bodenveränderungen           Altlastenverdächtige Flächen           Bedeutung für die Gerichte


Was sind Altlasten und schädliche Bodenveränderungen?

Mit der Einführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes BBodSchG vom 17.03.1998 und der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV vom 16.07.2021 hat der Gesetzgeber einheitliche Grundlagen und Vorgaben zum Umgang mit Altlasten und Bodenverunreinigungen geschaffen.

§2 BBodSchG definiert damit den neuen Hauptbegriff der "schädlichen Bodenveränderung" als "Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen".

 
Altlasten

im Sinne des Gesetzes sind

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

 

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.


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