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Altlasten und schädliche Bodenveränderungen           Altlastenverdächtige Flächen           Bedeutung für die Gerichte


Altlastenverdächtige Flächen

sind "Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht".

Altlastenverdacht in der Praxis
In den letzten 30 Jahren wurden in Baden-Württemberg altlastenverdächtige Flächen systematisch erhoben und bei den Unteren Verwaltungsbehörden (UVB) nach einer Bewertung erfasst. Über 100.000 Flächen sind heute bekannt.

Nur ein gewisser Teil davon werden von den UVB aktiv angegangen. Der Rest wird erst dann zum Problem, wenn es zum Grundstücksverkehr oder zur Umnutzung kommt. Dann sind die Eigentümer oder Käufer gefordert – es geht um die Abschätzung der Gefahr und vor allem der möglichen Kosten.

Meist weniger relevant in der Praxis ist die alte Müllkippe am Ortsrand, es sei denn, sie ist heute bebaut. Viel häufiger sind Flächen stillgelegter Industrie- und Gewerbeanlagen, auf denen früher mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wurde. Diese sogenannten Altstandorte liegen in der Regel in mittlerweile dichtbesiedelten Gebieten. Häufig handelt es sich um ehemalige Tankstellen oder alte Industriestandorte, die heute nicht mehr erkennbar sind, da inzwischen dort beispielsweise Wohnungen errichtet wurden. Die "alten Lasten" in Boden und Grundwasser bleiben verborgen.


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