Bedeutung für die Gerichte
Häufig sind bei den Gerichten Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig. Die regelmäßige Wertermittlung gibt jedoch keine Auskunft über einen möglichen Malus durch Altlasten. Die zuständige UVB kann Auskunft geben, ob ein Verdacht vorliegt, der potentielle oder effektive Mangel eines Grundstücks kann jedoch meist nicht beziffert werden. Hier greift die Arbeit des "Altlasten-Sachverständigen". Er schätzt das Altlastenpotential ab, führt Untersuchungen durch und ermittelt die Wertminderung.
Der gerichtliche Auftrag lautet dabei oft: "Ermittlung der Altlasten". In diesen Fällen sind neben der Legal-Definition des Begriffes "Altlasten" auch andere Lasten zu verstehen, die den Wert mindern können, dies sind insbesondere entsorgungs-
und abfallrelevante Verunreinigungen des Bodens. Sie sind für die Wertermittlung ebenfalls von Bedeutung.
Neben dieser Art des Grundstückverkehrs kommt es häufig zur Frage der Haftung bzw. Störerermittlung. D.
h. Schäden in Boden und Grundwasser sind bereits eingetreten und Ursache bzw. Verursacher zu klären, auch hier ermittelt der "Altlasten-Sachverständige".
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