März 2022 Seit über 2 Jahren sind wir im Besitz der „Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ und haben schon viele erfogreiche Flugstunden hinter uns gebracht. Die Anwendungsbereiche sind groß. So haben wir den Baufortschritt des Boschneubaus in Feuerbach von Beginn an dokumentiert aber auch Geländeaufnahmen sind wertvoll, wenn es um Visalisierungen bei Planungen geht. So können Termine vor Ort entfallen und durch aussagekräftige 4K-Videos ersetzt werden. Wir nutzen diese Technik auch bei der Ausschreibungen von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Bewerber können sich so ein Bild machen, ohne vor Ort gewesen sein zu müssen.