Die Methode der Bodenluftabsaugung zur Dekontamination leichtflüchtiger Schadstoffe ist schon lange bekannt und etabliert. Was bislang dabei nicht berücksichtigt wird, ist dass es neben den Schadstoffen, die man aus dem Boden absaugt, auch zu einer Freisetzung von natürlich vorkommendem Radon kommen kann. Radonaktivitätskonzentrationen liegen in der Bodenluft zwischen < 20.000 und > 100.000 Bq/m³. In der Atmosphäre jedoch bei nur 3 bis 30 Bq/m³. Der Referenzwert der Strahlenschutzverordnung liegt bei 300 Bq/m³ in Wohnräumen und am Arbeitsplatz. Durch die hohen Werte in der Bodenluft, kann es bei Bodenluftansaugungen im Umfeld zu Überschreitungen des Referenzwertes kommen. Dies ist dann von Bedeutung, wenn sich in diesem Umfeld Arbeitsplätze befinden bzw. Menschen arbeiten. Messungen sollten deshalb durchgeführt werden, um eine Gefährdung der Personen auszuschließen.